Die beschlossene Strom- und Gaspreisbremse sieht vor, dass 90 Prozent aller Erlöse oberhalb eines Referenzwerts abgeschöpft werden. Davon erfasst ist auch Biogas. Ursprünglich sollte der Referenzwert sich aus der EEG-Vergütungszusage („anzulegender Wert“) plus 3 Cent/kWh berechnen. Nun wurde der Sicherheitszuschlag auf 9 Cent/kWh festgelegt. „Es war ein zäher Kampf, aber wir haben die Biogasbranche gerettet“, so Markus Hümpfer (SPD).