Zahlreiche Anfragen und Briefe von Bürgerinnen und Bürgern haben mich in den letzten Wochen zum Thema Waffenrecht erreicht. Dazu möchte ich Folgendes klarstellen:
Mit den geplanten Änderungen im Waffenrecht geht es uns keinesfalls darum, legale Waffenbesitzer unter Generalverdacht zu stellen. Wer in Deutschland eine Waffe legal führt – sei es für Jagd oder Sport – handelt in der Regel verantwortungsbewusst und gesetzestreu.
Wichtige Maßnahmen des Gesetzentwurfs umfassen strengere Zuverlässigkeitsprüfungen und die Einbindung der Bundespolizei, des Zollkriminalamts sowie der Polizei der letzten zehn Jahre des Wohnsitzes. Zudem wird es den Waffenbehörden ermöglicht, öffentlich zugängliche Quellen zu nutzen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Voraussetzungen für eine Waffenerlaubnis erfüllt sind.
Ein weiterer Punkt betrifft den Umgang mit Messern an öffentlichen Orten, der unabhängig von der Klingenlänge untersagt werden soll, um Gewalttaten vorzubeugen. Auch der Besitz bestimmter Messerarten wie Springmesser wird beschränkt, es sei denn, es liegt ein berechtigtes Interesse vor, beispielsweise für berufliche oder jagdliche Zwecke.
Diese Maßnahmen sind zielgerichtet und verhältnismäßig, um die öffentliche Sicherheit zu verbessern. Wer verantwortungsvoll mit seinen Waffen umgeht, muss keine zusätzlichen Einschränkungen befürchten. Es geht darum, die Sicherheit zu erhöhen und bekannte Schwachstellen im Waffenrecht zu beheben – ohne unnötige Belastungen für legale Waffenbesitzer zu schaffen.
Markus Hümpfer, MdB