Förderprogramme

Viele große und wichtige Projekte und Vorhaben können Kommunen nicht alleine stemmen, sondern brauchen die finanzielle Unterstützung des Bundes. Gleichzeitig weiß ich, wie unübersichtlich sich die Förderlandschaft häufig darstellt. Deswegen möchte ich Sie gerne mit dieser Übersicht auf interessante Förderprogramme aufmerksam machen.

Bitte beachten Sie, dass die Angaben zwar gewissenhaft zusammengestellt werden, aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit haben.

Förderaufruf Denkmalschutz-Sonderprogramm XII

Förderziel: Erhaltung national bedeutsamer oder das kulturelle Erbe mitprägender Kulturdenkmäler

Was wird gefördert? Sanierungsmaßnahmen, die der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Es können auch Maßnahmen zur Erhaltung von Orgeln gefördert werden.

Wer wird gefördert? Länder und Kommunen, Kirchen, Stiftungen, Vereine oder auch Privatpersonen

Höhe der Förderung: bis zu 50 Prozent der Kosten

Antragsfrist: 31. März 2023

Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.

Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

Förderziel: Förderung investiver Projekte mit besonders sozialer und integrativer Wirkung, die von stadtentwicklungspolitischer Bedeutung sind

Was wird gefördert? bauliche Sanierung und Modernisierung der fördergegenständlichen Einrichtungen, die in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen („klimafreundlicher Gebäudebetrieb“) und nur geringe Ressourcenverbräuche erfordern

Wer wird gefördert? kommunale Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur

Höhe der Förderung: insgesamt 476 Millionen Euro

Antragsfrist: 30. September 2022

Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.

Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“

Förderziel: Förderung investiver Projekte der Grün- und Freiraumentwicklung mit hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung)
und Klimaanpassung

Was wird gefördert? vegetabile und bauliche Investitionen, die einen Beitrag zur CO2-Minderung und zur Verbesserung des Klimas in urbanen und ländlichen Räumen leisten.

Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden.

Höhe der Förderung: Die Mindesthöhe der beantragten Fördersumme beträgt: 1 Million Euro.

Antragsfrist: Projektskizzen sind bis zum 15. Oktober 2022 online (als word-Dokument und pdf-Datei) an das BBSR klima-raeume@bbr.bund.de einzureichen.

Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.

Förderprogramm „KulturInvest“

Förderziel: Sanierung und Restaurierung

Was wird gefördert? kulturelle Einrichtungen, Objekte und Kulturdenkmäler, sowie Ausstellungen von gesamtstaatlicher Relevanz

Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen

Höhe der Förderung: bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Programm ist insgesamt mit 40 Millionen Euro ausgestattet.

Antragsfrist: Projektunterlagen inkl. Vorhabenübersicht müssen bis spätestens zum 8. August 2022 (Eingangsdatum) bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) in elektronischer Form oder postalisch eingereicht werden.

Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.

Denkmalschutz-Sonderprogramm XI

Förderziel: Substanzerhaltung und Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege

Was wird gefördert? Kulturdenkmäler von nationaler Bedeutung, die unter Denkmalschutz gestellt sind

Wer wird gefördert? Antragssteller/Projektträger können Gebietskörperschaften, Kirchen, Stiftungen, Vereine oder auch Privatpersonen sein

Höhe der Förderung: bis zu 50 Prozent der Sanierungskosten. Das Programm ist insgesamt mit 66 Millionen Euro ausgestattet.

Antragsfrist: Bis zum 9. September 2022 muss der vollständige Antrag beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege eingegangen, geprüft und an die zuständige Stelle des Bundes weitergeleitet sein. Daher sollte der Antrag mit möglichst viel Vorlauf beim Landesamt eingehen.

Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.

Bayerisches Energiekreditprogramm/Energiekredit Regenerativ

Förderziel: Der Freistaat Bayern unterstützt gemeinsam mit der KfW Bankengruppe bei der Finanzierung von Vorhaben im Bereich der Energieerzeugung erneuerbarer Energien, einschließlich Speicherung und Integration ins Stromnetz.

Wer wird gefördert?

Unternehmen und Freiberufler:innen, die in ein Vorhaben zur Energieerzeugung erneuerbarer Energien investieren

Höhe der Förderung: Der Darlehenshöchstbetrag beträgt EUR 10 Millionen. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 25.000.

Antragsfrist: ab sofort

Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.

Sozial und Mobil

Förderziel: Die Bundesregierung will den Ausbau der Elektromobilität vorantreiben. Damit z.B. Seniorenheime, mobile Pflegedienste oder Kindertagesstätten den Umstieg schaffen, werden sie bei der Beschaffung rein batterieelektrischer Neufahrzeuge und dem Aufbau von Ladeinfrastruktur unterstützt.

Wer wird gefördert?

Organisationen und Unternehmen, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind. Außerdem können Leasinggeber, die Fahrzeuge an solche Organisationen und Unternehmen verleasen, eine Förderung beantragen. Diese müssen sie an die Leasingnehmer weitergegeben.

Höhe der Förderung: Unterschiedliche Vorgaben, z.B. 10.000 Euro pro E-Auto.

Antragsfrist: 1. März 2022 (dritte Förderrunde)

Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.

Resiliente Regionen

Förderziel: Wirtschaftskrisen, Naturkatastrophen, Pandemien, Cyberattacken und andere krisenhafte Ereignisse haben immer erhebliche Auswirkungen auf Städte und Regionen als Wohn- und Arbeitsorte. Die Vorhaben sollen dazu beitragen, Regionen als attraktive Wohn- und Arbeitsstandorte zu erhalten und sie gegenüber externen krisenhaften Einflüssen widerstandsfähiger zu gestalten. Dabei obliegt es den Regionen, die besonders relevanten Handlungsschwerpunkte selbst zu definieren und in ihrem Erfordernis zu begründen

Wer wird gefördert?

Träger der Regionalplanung, Landkreise und regionale Institutionen (z.B. Kommunalverbünde oder regionale Entwicklungsagenturen). Wichtig
ist, dass diese Institutionen ein belastbares und langfristiges politisches Mandat haben (oder bekommen), damit sie auch langfristig die Resilienz in den Regionen stärken können.

Höhe der Förderung: Bis zu 700.000 Euro bei einer Förderquote von bis zu 90%. 10% der Ausgaben müssen aus Eigenmittel aufgebracht werden.

Antragsfrist: 16. Januar 2022

Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.

Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel

Förderziel: Das Förderprogramm „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ des Bundesumweltministeriums fördert Projekte, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen. Ziel ist es, Akteurinnen und Akteuren, insbesondere Kommunen und kommunale Einrichtungen, darin zu unterstützen, die notwendigen Klimaanpassungsprozesse in Deutschland möglichst frühzeitig, systematisch und integriert in Übereinstimmung mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung anzugehen.

Wer wird gefördert?

Lokale und kommunale Akteure, aber auch Vereine und mittelständische Betriebe sowie Bildungseinrichtungen in den folgenden Förderschwerpunkten.

Förderschwerpunkt A „Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“

• A.1 Erstellung eines Nachhaltigen Anpassungskonzepts durch Klimaanpassungsmanagerinnen und -manager
• A.2 Umsetzung des Nachhaltigen Anpassungskonzepts
• A.3 Ausgewählte Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel

Antragsfrist: 31. Januar 2022

Höhe der Förderung: Zuschuss von bis zu 275.000 Euro (Förderquote von bis zu 90%).

Förderschwerpunkt B „Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung“

• B.1 Erstellung eines Konzeptes
• B.2 Umsetzung eines Konzeptes

Bei den innovativen Modellprojekten (Förderschwerpunkt B) setzt das Förderprogramm auf Ergebnisse mit hoher Übertragbarkeit auf ähnlich betroffene Regionen und Akteure.

Antragsfrist: Förderfenster folgt im Laufe des Jahres 2022.

Höhe der Förderung: Zuschuss von bis zu 500.000 Euro (Förderquote von bis zu 90%).

Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.

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