Förderziel: Förderung investiver Projekte der Grün- und Freiraumentwicklung mit hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung)
und Klimaanpassung

Was wird gefördert? vegetabile und bauliche Investitionen, die einen Beitrag zur CO2-Minderung und zur Verbesserung des Klimas in urbanen und ländlichen Räumen leisten.

Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden.

Höhe der Förderung: Die Mindesthöhe der beantragten Fördersumme beträgt: 1 Million Euro.

Antragsfrist: Projektskizzen sind bis zum 15. Oktober 2022 online (als word-Dokument und pdf-Datei) an das BBSR klima-raeume@bbr.bund.de einzureichen.

Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.

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