Förderziel: Substanzerhaltung und Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege

Was wird gefördert? Kulturdenkmäler von nationaler Bedeutung, die unter Denkmalschutz gestellt sind

Wer wird gefördert? Antragssteller/Projektträger können Gebietskörperschaften, Kirchen, Stiftungen, Vereine oder auch Privatpersonen sein

Höhe der Förderung: bis zu 50 Prozent der Sanierungskosten. Das Programm ist insgesamt mit 66 Millionen Euro ausgestattet.

Antragsfrist: Bis zum 9. September 2022 muss der vollständige Antrag beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege eingegangen, geprüft und an die zuständige Stelle des Bundes weitergeleitet sein. Daher sollte der Antrag mit möglichst viel Vorlauf beim Landesamt eingehen.

Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.

Menü