Förderziel: Erhaltung national bedeutsamer oder das kulturelle Erbe mitprägender Kulturdenkmäler
Was wird gefördert? Sanierungsmaßnahmen, die der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Es können auch Maßnahmen zur Erhaltung von Orgeln gefördert werden.
Wer wird gefördert? Länder und Kommunen, Kirchen, Stiftungen, Vereine oder auch Privatpersonen
Höhe der Förderung: bis zu 50 Prozent der Kosten
Antragsfrist: 31. März 2023
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