Förderziel: Erhaltung national bedeutsamer oder das kulturelle Erbe mitprägender Kulturdenkmäler

Was wird gefördert? Sanierungsmaßnahmen, die der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Es können auch Maßnahmen zur Erhaltung von Orgeln gefördert werden.

Wer wird gefördert? Länder und Kommunen, Kirchen, Stiftungen, Vereine oder auch Privatpersonen

Höhe der Förderung: bis zu 50 Prozent der Kosten

Antragsfrist: 31. März 2023

Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.

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