Förderziel: Sanierung und Restaurierung

Was wird gefördert? kulturelle Einrichtungen, Objekte und Kulturdenkmäler, sowie Ausstellungen von gesamtstaatlicher Relevanz

Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen

Höhe der Förderung: bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Programm ist insgesamt mit 40 Millionen Euro ausgestattet.

Antragsfrist: Projektunterlagen inkl. Vorhabenübersicht müssen bis spätestens zum 8. August 2022 (Eingangsdatum) bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) in elektronischer Form oder postalisch eingereicht werden.

Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.

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