Förderziel: Wirtschaftskrisen, Naturkatastrophen, Pandemien, Cyberattacken und andere krisenhafte Ereignisse haben immer erhebliche Auswirkungen auf Städte und Regionen als Wohn- und Arbeitsorte. Die Vorhaben sollen dazu beitragen, Regionen als attraktive Wohn- und Arbeitsstandorte zu erhalten und sie gegenüber externen krisenhaften Einflüssen widerstandsfähiger zu gestalten. Dabei obliegt es den Regionen, die besonders relevanten Handlungsschwerpunkte selbst zu definieren und in ihrem Erfordernis zu begründen
Wer wird gefördert?
Träger der Regionalplanung, Landkreise und regionale Institutionen (z.B. Kommunalverbünde oder regionale Entwicklungsagenturen). Wichtig
ist, dass diese Institutionen ein belastbares und langfristiges politisches Mandat haben (oder bekommen), damit sie auch langfristig die Resilienz in den Regionen stärken können.
Höhe der Förderung: Bis zu 700.000 Euro bei einer Förderquote von bis zu 90%. 10% der Ausgaben müssen aus Eigenmittel aufgebracht werden.
Antragsfrist: 16. Januar 2022
Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.