Förderziel: Die Bundesregierung will den Ausbau der Elektromobilität vorantreiben. Damit z.B. Seniorenheime, mobile Pflegedienste oder Kindertagesstätten den Umstieg schaffen, werden sie bei der Beschaffung rein batterieelektrischer Neufahrzeuge und dem Aufbau von Ladeinfrastruktur unterstützt.
Wer wird gefördert?
Organisationen und Unternehmen, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind. Außerdem können Leasinggeber, die Fahrzeuge an solche Organisationen und Unternehmen verleasen, eine Förderung beantragen. Diese müssen sie an die Leasingnehmer weitergegeben.
Höhe der Förderung: Unterschiedliche Vorgaben, z.B. 10.000 Euro pro E-Auto.
Antragsfrist: 1. März 2022 (dritte Förderrunde)
Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.