Pressetext

Abschöpfung von Strommarkterlösen darf nicht rückwirkend erfolgen

Ein erster Entwurf der Strompreisbremse aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sieht vor, 90 Prozent aller Erlöse oberhalb eines Referenzwerts abzuschöpfen. Mit diesem Geld sollen Haushalte und Unternehmen bei Gas- und Stromkosten entlastet werden. Der Referenzwert soll sich aus der EEG-Vergütungszusage („anzulegender Wert“) plus 3 ct pro Kilowattstunde berechnen. Das BMWK will auch die Erlöse ab dem 01.03.2022 rückwirkend abschöpfen. Die Umsetzung dieses Vorschlags würde allerdings die Anstrengungen der Bundesregierung zur Sicherheit der Energieversorgung konterkarieren.

„Das Ministerium übersieht hier klar, dass es zu massiven Kostensteigerungen nicht nur bei den Strompreisen, sondern auch bei den Vorprodukten und Instandhaltung gekommen ist. Dies trifft viele Erzeuger erneuerbarer Energien, insbesondere aber die Biogasproduktion. Dazu zählen nicht nur die Kosten für technische Komponenten und für Reparatur und Wartung. Auch die Preise für Kraftstoff, Düngemittel und landwirtschaftliche Rohstoffe seien gestiegen“, so der SPD Bundestagsabgeordnete und Energieexperte, Markus Hümpfer.
Hümpfer fordert daher, dass die Gewinne nicht rückwirkend abgeschöpft werden und die gestiegenen Kosten berücksichtigt werden. „Wir können froh sein, wenn in die Flexibilisierung und Ausweitung des Stromangebots investiert wurde. Diese Summen rückwirkend als Steuer abzuschöpfen, wäre ein Todesstoß für viele Anlagen“, unterstreicht Hümpfer. Hümpfer begrüßt, dass das BMWK in Erwägung zieht, Biomethan von der Abschöpfung auszuschließen und fordert das auch für Biogas.

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